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Schuleinschreibung


Mit dem Start der Schule beginnt nicht nur für Ihr Kind, sondern auch für Sie als Erziehungsberechtigte ein neuer Lebensabschnitt.

Die "Einladung zur Schülereinschreibung" für Ihr Kind, die Sie von der Bildungsdirektion für Wien erhalten, startet den Einschulungsprozess. Die Einladung wird im Herbst versandt.


 

HINWEIS
Das Schuleinschreibungsverfahren wird mit der Einschreibung für 2023/24 geändert.

 

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Beispiel-Text
Einschreibung für die 1. Klasse Volksschule
Kinder, die vor dem 1. September 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im kommenden Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Sie erhalten von der Bildungsdirektion Wien eine entsprechende Zuschrift.

 
Die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2024/25 findet in 2 Teilen statt:
  
Bitte beachten Sie:
 
  • Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen.
    Dies bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
  • Die Schulplatzzuordnung erfolgt durch die Bildungsdirektion.
     

    OHNE Termin ist leider KEINE Schuleinschreibung möglich.

1. Datenerhebung 


Vom 13. November - 24. November 2023, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr, erfolgt der erste Teil der Einschreibung.   

Mit der Anmeldung  in diesem Zeitraum an Ihrer Wunschschule werden die notwendigen Daten der Schulneulinge erhoben.

Sie können jederzeit ohne Termin vorbeikommen, bitte bedenken Sie aber, dass es zu Wartezeiten kommen kann. 

Für diesen Teil der Einschreibung müssen Sie Ihr Kind nicht mitnehmen. 
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: 
 
  • Einladung der Bildungsdirektion (Original)
  • Meldezettel des Kindes (Kopie)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass o des Kindes (Kopie)
  • e-card (Kopie)
  • Bestätigung Kindergartenbesuch
  • Arbeits-/Ausbildungsbestätigung der Erziehungsberichtigten (Nachweis Betreuungsbedarf)
2. Festellung der Schulreife 

Im 2. Teil der Schuleinschreibung wird auf kindgerechte Weise festgestellt, ob Ihr Kind „schulreif“ ist oder noch ein bisschen Zeit braucht, um erfolgreich mit der 1. Klasse beginnen zu können.  

Sie werden bis spätestens Mitte Februar von der Bildungsdirektion per Post über den zugeteilten Schulplatz informiert.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie: OHNE Termin ist leider KEINE Schuleinschreibung möglich.
Terminvereinbarung
   
Die Gespräche zur Schulreifefeststellung beginnen ab Mitte Februar 2024.

Verbindliche Terminbuchung für die Schulreifefeststellung ab sofort möglich:
 
Beispiel-Text

Schulreifefestellung

Im Rahmen der Schulreifefeststellung wird geschaut, ob Ihr Kind körperlich, sozial, emotional und geistig „schulreif“ ist, dh. ob es in der Lage ist dem Unterricht in der 1. Klasse zu folgen, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden. 

Wie wird die Schulreife festgestellt?
In einem entspannten Setting soll das Kind bestimmte Aufgaben erledigen, wie z.B.:  
  • eine kurze Geschichte oder ein Erlebnis in richtiger Abfolge und in vollständigen Sätzen erzählen bzw. wiedergegeben werden
  • Bilder mit eigenen Worten beschreiben 
  • ein Bild von sich selbtst/der Familie/Freunden/Haustieren, etc. malen  
  • unterschiedliche Formen und Symbole erkennen und benennen
  • sortieren von verschiedenen Formen und Gegenständen nach den bestimmten Kriterien wie Farbe, Größe, Stärke, etc. (z.B Perlen nach Farbe und Größe auf einer Schnur auffädeln)
  • einfachste Zählaufgaben (im 5-er Raum)
  • das Erfassen von Mengen von 2 - 3 Elementen
  • einen Ball fangen, auf einem Bein stehen, eine Linie nachgehen, rückwärtsgehen

In dieser Zeit wird auch die sozioemotionale Schulreife anhand von Aufgabenverständnis und Arbeitshaltung, Konzentrationsfähigkeit, Gruppenfähigkeit und emotionaler Stabilität beobachtet.

Untersuchung durch die Schulärztin


Im Rahmen der Schuleinschreibung muss auch eine schulärztliche Untersuchung stattfinden. Für diese Untersuchung muss ebenfalls ein zusätzlicher Termin vereinbart werden.

Termine für die schulärztliche Untersuchung im Rahmen der Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 werden im Zuge der Schulreifefestellung vereinbart.

Sprachstandserhebung - MIKA-D


 Für manche Kinder (mit anderer Muttersprache als Deutsch) wird zusätzlich eine Sprachstandsbestimmung durchgeführt, dies erfolgt aber an einem anderen Termin. 
Schulanmeldung während des Schuljahres
 
  • Sollten Sie INNERHALB VON WIEN übersiedeln, müssen Sie sich an die Schulleitung der noch besuchten Schule wenden.
     
  • Wenn Sie Ihr Kind WÄHREND des laufenden Schuljahres an unsererSchule anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion Wien

    Konktakt:
    Bildungsdirektion Wien
    Präsidiale 6:
    Gasgaae 8-10/Stiege 2/3. Stock
    1150 Wien

    E-Mail: schulplatz@bildung-wien.gv.at
    Telefon: +43-1-525 25-77105