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Unsere Hausordnung

Für ein gutes Miteinander haben wir gemeinsam Regeln für unser Zusammenleben überlegt und bemühen uns, uns daran zu halten.

 
Es geht nicht nebeneinander,
und schon gar nicht gegeneinader.
Es geht nur miteinander!


 
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! 
Liebe Schulkinder!


Wir bitten, unsere Hausordnung zu respektieren und diese einzuhalten.
Wertschätzender Umgang miteinander
 
Wir achten auf einen freundlichen Umgangston und grüßen einander.
  • Wir legen großen Wert auf wertschätzenden und höflichen Umgang gegenüber allen Personen unserer Schulgemeinschaft. 
    Dazu gehören auch die Zauberwörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“.
  • Wir lösen Konflikte und Streitereien gewaltfrei und durch Gespräche.
  • Auf den Gängen im Schulhaus sprechen wir im Flüsterton, damit sich alle wohlfühlen und in Ruhe konzentriert arbeiten können.
  • Auch der Speisesaal ist ein Ort, an dem wir uns ruhig verhalten, damit alle das Essen genießen können.
  • Alle Personen in unserer Schule sind Vorbilder. Daher achten alle auf Sauberkeit und Ruhe.
  • Die Schule gehört uns allen. Daher gehen wir mit dem Schuleigentum achtsam um. Sollte dennoch einmal etwas kaputt werden, sorgen wir für Ersatz.
     
Einlass - Unterrichtsbeginn / Entlassung - Unterrichtsschluss
  • Beim Betreten des Hauses putzen wir die Schuhe gründlich ab, denn der Fußboden ist auch Spiel- und Arbeitsbereich für die Kinder.
  • Das Betreten des Schulhauses ist erst ab 7.15 Uhr möglich.
  • Kinder besuchen die Frühaufsicht oder warten vor dem Schulhaus. Kinder, die die Frühaufsicht besuchen, müssen bis spätestens 7.30 Uhr anwesend sein.  Ab 7. 30 Uhr warten alle vor dem Schulhaus.
  • Erziehungsberechtigte, sowie schulfremde Personen, können das Schulgebäude nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Direktion oder den Pädagog*innen.
  • Als zentrale Kommunikationsplattform dienen die App „Schoolfox“ und Elternheft/- mappe. Gespräche werden nach vorhergehender Terminvereinbarung gerne geführt. 

    Mitteilungen müssen täglich kontrolliert und bestätigt (Schoolfox) oder unterschrieben (Mitteilungsheft/-mappe) werden. 

    Meldungen über Änderungen der Entlassungszeit müssen bis 7.30 Uhr eintreffen.
  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit ihres Kindes bis 7.30 Uhr über „Schoolfox“ zu melden.
  • Die Kinder werden ausnahmslos zu den schriftlich fixierten Zeiten entlassen. Die Schlusszeiten sind Entlassungszeiten. Das bedeutet, dass das Kind um diese Uhrzeit entlassen wird. 
    Die Aufsichtspflicht der Pädagog*innen endet mit der Entlassung.
  • Unterrichtsende ist für alle Kinder der Ganztagesklassen Mo – Do um 15.30 Uhr, am Freitag um 14.00 Uhr. Die Schüler*innen werden zum Schultor gebracht und dort entlassen. Ein früheres Abholen der Kinder ist nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit den Pädagog*innen oder der Schulleitung möglich.
  • Kinder, die für den Spätdienst (ab 15.30 Uhr) angemeldet sind, dürfen diesen besuchen.
  • Das pünktliche Erscheinen der Kinder bis 7.50 Uhr liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Dies beinhaltet auch, dass das Kind genügend Zeit hat, sich umzuziehen und seine Sachen herzurichten.
  • Fahrräder, Roller und Skateboards, etc. sind auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung in den dafür vorgesehenen Ständern neben dem Gebäude aufzubewahren.

Allgemeines
  • Die Kinder sind der Witterung entsprechend anzuziehen.
  • Sämtliche elektronischen Spielgeräte sowie Wertgegenstände bleiben zu Hause.
  • Medikamente dürfen nicht verabreicht werden, dies gilt auch für alternativmedizinische Präparate.
  • Die Fluchtwege müssen freigehalten werden.
  • Handys bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. 
Die Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen wurden von den Pädagog:innen, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen gemeinsam erarbeitet und im Schulforum beschlossen. Die getroffenen Vereinbarungen dienen als Richtlinie für unser Verhalten. Sie sind einzuhalten, um ein wertschätzendes, konstruktives Miteinander in der Schulpartnerschaft leben zu können. Bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten ist es wichtig, das Gespräch zu suchen. 
Gesetzesbezug 
Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die Österreichische Schulordnung (§43 - §50) und der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung (ehem. Bundesministerium für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974) betreffend Schulordnung erstellt.